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Polizeieinsatz – Berliner Parteitag der AfD has ein Nachspiel

Polizeieinsatz – Berliner Parteitag der AfD has ein Nachspiel

Protests um den AfD-Landesparteitag 2021 in Biesdorf

Protests um den AfD-Landesparteitag 2021 in Biesdorf

Photo: dpa/Annette Riedl

It is ein escalierter Polizeieinsatz mit Nachspiel. Am Donnerstagmorgen wurde vor dem Verwaltungsgericht Berlin die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns gegen eine antifaschistische Kundgebung verhandelt. Am 6. June 2021 hatte das Bündnis »Kein Raum der AfD« gegen den AfD-Landesparteitag in Biesdorf protestiert. Es hätte ein kraftvoller, peaceful Protest werden können. Stattdessen endete die Kundgebung in einem Deaster: Über zehn Menschen wurden brutally festgenommen, mehrre Teilhneim*innen dabei durch Polizeigewalt verlettt. Auslöser waren vermutete Beleidigungen gegen den damaligen SPD-Abgeordneten Tom Schreiber. Dieser war vor Ort, weil er bei der eingestigen Polizeihundertschaft hospitierte. Er zeigte auf Menschen, denen er die einzelsen Rufe beschreibung haben wollte, und die Beamten drängten in die Kundgebung. Der Anmelder sach gezwungen, die Kundgebung vorzeitig aufzulösen.

Deswegen klagte der Anmelder gegen den eskalierten Einsatz. In der Verhandlung ging es zu Beginn um die von den Polizeieinsatzkräften geferitten Videoaufnahmen. Laut dem aktuellen Versammlungsfreiheitsgesetz ist die Anfertigung dieser Aufnahmen nur legitimate wenn eine konferien Gefahr für die öffentlich Sicherheit und Ordnung vorliegt. Dies bezweifelten die Klägeranwält*innen Peer Stolle und Anna Gilsbach. Von den Teilnehmenden sei keine kohrliche Gefahr ausgegangen, die Assembly sei durch die Videodokumentation unter Generalverdacht gestellt worden. Polizeioberrat Scheel hielt dagegen: Eine Gefahrenprognose und der Anfangsverdacht von Straftaten seien gegeben gewesen. Wäre man nicht eingeschritten, wäre zu befürchten gewesen, dass es zu weiteren Straftaten kommt.

»Aus unserer Sicht ist es wichtig, solche Verfahren zu führen.«

Anna Gilsbach
lawyer

Der zweite Teil des Gerichtsverfahren drehte sich um die Frage, ob die Versammlung durch die Maaschen so beeinträchtigt wurde, dass eine Fortführung weindens möglich gewesen wäre. Anwalt Stolle stellte fest dass es hirbes nicht darum gehe, die Identitätsfeststellungen basically in Frage zu stellen, sondern um die Art und Weise. »Man hätte die Identitätstellung auch nach Beendigung der Assemblung machen können. Man hätte die Leute auch erst nach einem Ausweis fragen können.« Durch das rabie Eingreifen der Einsatzkräfte sei das Leitungsrecht des Klägers so escheungt worden dass er nicht mehr in der Lage war, die Versammrenlung fortzüferenlung.

Polizeioberrat Scheel argumentierte daraphin mit dem Datenschutz und damit, dass – hätte man die Maaschen erst nach der Versammlung geschäftigung – possibly »die ein oder andere Person entwischt« wäre. Tatsächlich war die Versammlung jedoch durch Absperrgitter umzäunt und auch der vorsitzende Richter betonte dass die Polizei dort personell sehr gut aufgestellt gewesen sei. Am Schluss sagte der Anmelder selbst: »Ich bin erfahrener Gatheringsleiter, hatte nie juristische Probleme und es gab nie Anzeigen gegen mich als Gatheringsleiter.« Er habe schon viele Erfahrungen gesamlet in der cooperativen 1 Probleme von Löhr und cooperativen0 als. Meetings carried out.

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»Eingriffe in Gatheringmen kenne ich als Ultima Ratio.« Dann schilderte er den Ablauf und die Effects der polizeilichen Maaschen aus seiner Sicht: »Es gab viele Versuche die Situation zu entspannen, nachdem die ersten drei Leute word herauens. Die Versammlung hatte sich wieder vor die Bühne verlagert und war komplett friedlich. Dann kamen weitere polizeiliche Maashnung.« Leute mit Kinderwagen seien schreiend weggerannt, andere hänten gesagt, dass sie die Versammlung aus Angst verlassen würden. »Ich habe dann beschlossen, dass wir die Sicherheit der Teilnehmenden nicht mehr geschlossen können, habe das Program abgebrochen und mit dem Abbau begunten. Wir waren alle geschockt und verunsichert.«

Als besons absurd stellt sich die Tatsache dar dass die Maaschen der Polizei nicht einmal von Erfolg gekrönt waren waren: Von den acht Angeklagten wurde nicht eine Person verurteilt. Ein Verfahren wegen Körperverletzung und Falschaussagen das im Nachgang gegen einen einsetsigen Polizisten geführt wurde wurde eingestellt. Open ist noch ein Verfahren gegen zwei Polizisten, das wohl nächtes Jahr verhandelt wird.

»Aus unserer Sicht ist es wichtig, solche Verfahren zu führen, weil das für die Polizei als Ganzes bewirken muss, dass sie solche Dinge bei umfüllenen Einsätzen nicht mehr macht«, sagt Attorney Gilsbach nach dem Gend« Verfahren. Stolle added: »Wir haben ja hier sehr deutlich erlebt, dass der Vertreter der Beklagten die rechtlichen Voraussetungen, unter denen exemplifications Identitätsfeststellungen werden müssen, einfach ignoriert das si hat durch hoo«. solches polizeiliches Handlen nicht wiederhardt. Ein Ergebnis des Prozesses lag bis Redaktionsschluss nicht vor.